Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mahler Online Commerce – Webdesign-Dienstleistungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Webdesign- und damit zusammenhängende Dienstleistungen, die zwischen Mahler Online Commerce Inhaber: Gerik Mahler
c/o Block Services, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach E-Mail: gerik@mahler.consulting (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossen werden.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und in soweit Vertragsbestandteil, als derAuftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Die Beauftragung erfolgt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung.
(3) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande. Diese kann auch konkludent durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Werkleistungen im Bereich Webdesign und Webentwicklung, insbesondere die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites auf Basis der Plattform Webflow. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung.
(2) Nicht zum Leistungsumfang gehören – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – insbesondere: a) die Registrierung, Bereitstellung und laufende Verwaltung der Domain, b) die laufende Pflege, Wartung und inhaltliche Aktualisierung der Website nach Abnahme, c) die Erstellung von Texten, Logos, Bildern oder Videos, d) die Erbringung von Beratungs- oder Marketingleistungen wie Suchmaschinen-Werbung (SEA),Social-Media-Management oder Content-Marketing, e) die Beschaffung und Bezahlung kostenpflichtiger Drittleistungen (z. B. Stock-Fotos,kostenpflichtige Plugins, Schriftlizenzen). f) die Erstellung, Prüfung, Aktualisierung oder rechtliche Beurteilung von Rechtstexten, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Cookie-Hinweise. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Rechtsberatung. Die Einbindung vom Auftraggeber gelieferter oder von Drittanbietern bezogener Rechtstexte erfolgt ausschließlich in technischer Hinsicht.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
(4) Etwaige nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gewünschte Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Sie werden, soweit nichts anderes vereinbart, nach Aufwand zum jeweils geltenden Stundensatz des Auftragnehmers berechnet.
(5) Über den Grundleistungsumfang hinaus können zusätzliche Module (insbesondere weitere Seiten, erweiterte Anmeldestrecken, CMS-Systeme, Mehrsprachigkeit) im Einzelvertrag separat vereinbart werden. Die jeweiligen Modulpreise ergeben sich aus dem aktuellen Angebot.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, in dem für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlichen Umfang an der Leistungserbringung mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht ist eine vertragswesentliche Hauptleistungspflicht.
(2) Der Auftraggeber stellt insbesondere bereit: a)sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos) in nutzbarer digitaler Form, b) die Zugangsdaten zur Domain (Registrar-Zugang oder DNS-Verwaltung), c)gegebenenfalls Zugangsdaten zu bestehenden Systemen, Konten oder Diensten, d)verbindliche Entscheidungen und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen, e) einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(3) Sofern keine abweichende Frist vereinbart ist, hat derAuftraggeber sämtliche zur Projektumsetzung benötigten Inhalte und Zugänge spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Projektstart bereitzustellen.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten (insbesondere Texten, Bildern, Logos, Videos) die erforderlichen Rechte (Urheber-, Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) besitzt und der Auftragnehmer diese im Rahmen des Vertrages verwenden darf. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung solcher Rechte frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(5) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, so verlängern sich vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Mehraufwand, der dem Auftragnehmer hierdurch entsteht, wird zum jeweils geltenden Stundensatz vergütet.
(6) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtskonforme Ausgestaltung aller auf der Website veröffentlichten Rechtstexte (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Cookie-Hinweise). Er stellt diese Texte entweder selbst bereit oder beauftragt einen geeigneten Drittanbieter (z. B. einen Rechtsanwalt oder einen Anbieter wie eRecht24). Werden die erforderlichen Rechtstexte nicht innerhalb der Frist gemäß Abs. 3 bereitgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Live-Schaltung der Website auszusetzen, bis die Texte vorliegen. Etwaiger Mehraufwand wird gemäß §5 vergütet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Sie wird in der Regel als Pauschale für ein definiertes Projekt oder nach Aufwand zum jeweils geltenden Stundensatz berechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; auf Rechnungen wird daher derzeit keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Projekten nach folgendem Zahlungsplan zu entrichten: a) 50 % der Gesamtvergütung als Anzahlung nach Vertragsschluss; der Projektstart erfolgt nach Eingang der Anzahlung, b) 50 % der Gesamtvergütung als Schlusszahlung nach Abnahme der Werkleistung.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Pauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
(6) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Ein hieraus resultierender Lieferverzug geht nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 6 Stundensatz und Zusatzleistungen
(1) Sofern Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, beträgt der Stundensatz des Auftragnehmers 85,00 € (Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, ohne Umsatzsteuerausweis). Eine Anpassung des Stundensatzes wird dem Auftraggeber rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
(2) Im Festpreis enthalten sind, soweit im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart, zwei Revisionsrunden zur Anpassung von Design und Inhalten innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Eine Revisionsrunde umfasst gesammelte Änderungswünsche, die innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach Vorlage des jeweiligen Entwurfs gebündelt mitgeteilt werden.
(3) Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs (Zusatzleistungen) werden nach vorheriger Abstimmung in Textform ebenfalls nach Aufwand berechnet.
§ 7 Termine und Lieferzeiten
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferterminen ist die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.
(3) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, Pandemie, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder Drittdienste wie Hosting-Anbieter) verlängern sich vereinbarte Termine angemessen.
§ 8 Drittleistungen, Hosting und Domain
(1) Das Hosting der erstellten Website wird in der Regel über die Plattform Webflow Inc. realisiert. Der Auftragnehmer empfiehlt eine direkte Abrechnung des Hosting-Tarifs durch den Auftraggeber gegenüber Webflow (z. B. über die Webflow-Funktion „Billed to client"). In diesem Fall kommt der Hosting-Vertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und Webflow Inc. zustande. Der Auftragnehmer ist nicht Vertragspartei des Hosting-Vertrages und übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionalität oder Preisgestaltung der Webflow-Plattform.
(2) Alternativ kann der Auftraggeber die Website auf einer anderen, mit dem Auftragnehmer abgestimmten Hosting-Lösung betreiben. Der hierfür gegebenenfalls erforderliche Migrations- oder Anpassungsaufwand wird nach Aufwand vergütet.
(3) Die Domain wird durch den Auftraggeber selbst registriert und betrieben. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Einrichtung erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung.
(4) Soweit für die Leistungserbringung kostenpflichtige Drittprodukte erforderlich sind (z. B. lizenzpflichtige Schriften, Stock-Fotos, kostenpflichtige Plugins oder Erweiterungen), werden diese – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – durch den Auftraggeber auf eigene Kosten beschafft oder dem Auftragnehmer gegen gesonderten Nachweis erstattet.
(5) Es gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der eingesetzten Drittanbieter (insbesondere Webflow). Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss.
(6) Bezieht der Auftraggeber Rechtstexte über einen Online-Generator oder Rechtsdienstleister (insbesondere eRecht24), kommt der Vertrag über deren Erstellung, Aktualisierung und rechtliche Verantwortung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande. Der Auftragnehmer ist nicht Vertragspartei und übernimmt keine Haftung für Inhalt, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit dieser Texte. Die Einbindung beschränkt sich auf die technische Integration.
§ 9 Abnahme
(1) Die vom Auftragnehmer erstellte Website ist nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche oder textliche Erklärung des Auftraggebers nach Vorlage eines Vorschau-Links oder einer testbaren Vorab-Version.
(2) Verlangt der Auftragnehmer nach Fertigstellung die Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Aufforderung in Textform die Abnahme unter Angabe konkreter Mängel verweigert.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, festgestellte und gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Nach Mängelbeseitigung beginnt die Frist gemäß Abs. 2 erneut.
(4) Teilabnahmen sind zulässig, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart oder nach Art der Leistung üblich ist (z. B. Abnahme einzelner Meilensteine).
(5) Nimmt der Auftraggeber die Website vor formaler Abnahme bereits in Nutzung (insbesondere durch Live-Schaltung unter seiner Domain), so gilt die Abnahme spätestens mit Beginn dieser Nutzung als erfolgt.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrages erstellten Werkleistungen – insbesondere am Design, an grafischen Elementen und am Aufbau der Website – ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zum vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
(3) Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte sowie das Recht zur Bearbeitung, Übertragung an Dritte oder Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und gegebenenfalls einer zusätzlichen Vergütung.
(4) An Standardkomponenten, Frameworks, Bibliotheken, vorgefertigten Templates, Klassen- und Komponentensystemen sowie an seinem Know-how und allgemein verwendbaren Bausteinen behält der Auftragnehmer sämtliche Rechte. Er ist berechtigt, diese auch für andere Kunden zu verwenden.
(5) Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten bleiben unberührt.
§ 11 Quellcode, Projektdateien und Webflow-Projekt
(1) Mit der Abnahme erhält der Auftraggeber Zugang zu der fertiggestellten Website über die jeweilige Live-Domain.
(2) Ein Anspruch auf Herausgabe des nicht-öffentlichen Quellcodes, einzelner Arbeitsdateien (z. B. Figma-Dateien, Designentwürfe, Zwischenversionen) oder auf vollständige Übertragung des Webflow-Projekt-Workspaces an den Auftraggeber besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Eine vollständige Übertragung des Webflow-Projekts in einen separaten Workspace des Auftraggebers (Transfer) kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(4) Custom Code (individuell erstellter Programmcode außerhalb der visuellen Webflow-Entwicklung) wird dem Auftraggeber im Rahmen der Nutzungsrechte gemäß § 10 zur Nutzung überlassen.
§ 12 Wartung, Pflege und Folgeleistungen
(1) Eine laufende Wartung, technische Pflege oder inhaltliche Aktualisierung der Website nach Abnahme ist nicht Gegenstand des Werkvertrages, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auf Grundlage einer gesonderten Wartungsvereinbarung Wartungs-, Pflege- oder Support-Leistungen anbieten. Die Wartungsvereinbarung kann monatlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Konditionen.
§ 13 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit folgenden Maßgaben.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Frist und mindestens zweier Nachbesserungsversuche fehl, so kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe des § 14.
(5) Keine Gewährleistung übernimmt der Auftragnehmer für Mängel, die zurückzuführen sind auf: a) Änderungen oder Eingriffe in die Website durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte ohne vorherige Abstimmung, b) unsachgemäße Bedienung oder Nutzung entgegen der Empfehlung des Auftragnehmers, c) Mängel oder Ausfälle von Drittleistungen (insbesondere Hosting-Anbieter, Domain-Registrar, externe Plugins, Browser-Updates, Änderungen seitens Webflow), d) Mängel an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten oder Vorgaben.
(6) Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Darstellung der Website auf veralteten Browsern oder Endgeräten, die zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr marktüblich unterstützt werden.
§ 14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Folgeschäden oder Vermögensschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung des Auftragnehmers ist insgesamt auf einen Betrag in Höhe der vertraglich vereinbarten Nettovergütung des betreffenden Einzelauftrages, höchstens jedoch auf 10.000,00 € je Schadensfall begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Ausfälle, Mängel oder Fehlfunktionen von Drittleistungen entstehen (insbesondere Hosting, Domain-Registrare, externe Plugins, Drittsoftware sowie Anbieter von Rechtstexten und Online-Generatoren).
§ 15 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik, Aussperrung, sowie länger andauernde Störungen oder Ausfälle wesentlicher Drittdienste (insbesondere Internet-Infrastruktur, Stromversorgung, Hosting-Plattform).
(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses in Textform informieren.
§ 16 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von drei Jahren.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die a) nachweislich allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat, b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Mitteilung bekannt waren, c) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 17 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Logo, den Namen, einen Screenshot der erstellten Website sowie eine kurze Beschreibung des Projekts zu Referenz- und Marketingzwecken zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolio-Materialien und in beruflichen Netzwerken (z. B. LinkedIn).
(2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Bereits erfolgte Veröffentlichungen werden in diesem Fall innerhalb angemessener Frist entfernt.
(3) Eine Weitergabe oder Veröffentlichung vertraulicher Informationen (insbesondere Geschäftszahlen, interner Daten oder personenbezogener Daten von Mitarbeitern) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§ 18 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 19 Vertragsbeendigung
(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Bei einer Kündigung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie ein angemessener Ausgleich für entgangene Vergütung gemäß § 648 BGB zu.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers in Horb am Neckar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Vertragsabreden bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(5) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter
https://mahler.consulting/rechtliches#agb abrufbar.